Gasheizung

Gibt es kurz- oder auch langfristig ein Verbot, Gasheizungen einzubauen oder zu nutzen?

Solange in Ihrer Gemeinde keine kommunale Wärmeplanung verabschiedet wurde, können Sie bis Mitte 2026 in Städten, und bis Mitte 2028 in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern, Ihre alte Heizung bedenkenlos gegen eine neue, moderne Gasheizung austauschen und langfristig betreiben. Das GEG, auch bekannt als „Heizungsgesetz“, macht es möglich! In Neubaugebieten müssen neue Heizungen seit 2024 mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. In Bestandsgebieten, d. h. beim Austausch der Gasthermen, hängen die Rahmenbedingungen von der kommunalen Wärmeplanung ab. Kommunale Wärmeplanung bedeutet vor allem die Festlegung der Ausbaugebiete mit Fernwärme. Die kommunale Wärmeplanung muss bis 2028 (kleine Kommunen) beziehungsweise 2026 (große Kommunen > 100.000 Einwohner) feststehen. Danach hat die Kommune 10 Jahre für deren Umsetzung Zeit. Alle fossilen Heizsysteme, die in Bestandsgebieten vor 2026 beziehungsweise 2028 (vor Verabschiedung der kommunalen Wärmeplanung) eingebaut werden, müssen schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden – 15 Prozent (2029), 30 Prozent (2035) und 60 Prozent (2040). Ab 2045 müssen alle Heizungen zu 100 Prozent mit erneuerbaren, d. h. ohne fossile Energieträger, betrieben werden. Das gilt auch für Gasheizungen. Die Energieversorger bieten bereits derartige Tarife an. Als Kunde müssen Sie nur den entsprechenden Tarif wählen. Für alte Gasheizungen gibt es laut GEG eine Austauschpflicht nach 30 Jahren Nutzung. Dies gilt aber nicht für Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwert-Heizkessel. Bei HomeServe Wärme360° werden modernste Brennwert-Heizkessel eingesetzt.