Gasheizung

Kann ich auch in Zukunft eine Gasheizung weiter nutzen?

Ab 2029 (für große Kommunen > 100.000 Einwohner ab Mitte 2026) schreibt das GEG („Heizungsgesetz“) vor, dass jede Gasheizung schrittweise auf die Nutzung von Biogas umgestellt werden muss: Starten Sie mit 15 % Biogasanteil und erreichen Sie bis 2045 volle 100 %. Um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, müssen sie ab spätestens 2029 lediglich den passenden Ökogas-Tarif bei ihrem bevorzugten Gaslieferanten wählen. Alle von unseren Fachbetrieben angebotenen Gasheizungen sind schon jetzt 100 % Bio-Erdgas betreibbar.