Welche Reparaturleistungen sind mit der Garantie abgedeckt/enthalten und welche nicht?
Alle Reparaturen, die im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung (Primärsystem bzw. Wärmeerzeuger) stehen, sind durch den Vertrag abgedeckt. Neben den Ersatzteilen selbst sind auch die Arbeitsleistung sowie die Fahrtkosten inkludiert. Nicht durch die Garantie abgedeckt sind: sonstige Komponenten oder Teile der Heizungs- und Warmwasseranlage, die nicht im Rahmen der Erstinstallation der Gastherme installiert und im Rahmen dieses Vertrages erworben wurden, so auch beispielsweise die Gasversorgungsleitung. Reparaturen am Verbraucherkreis (Sekundärsystemen) wie z. B. Heizkörper, Rohre und Entkalkungssysteme. Weitere Details enthält Ihr Wärme360°-Vertrag. Reparaturen, die aufgrund von normalem Verschleiß oderAlle Reparaturen, die im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung (Primärsystem bzw. Wärmeerzeuger) stehen, sind durch den Vertrag abgedeckt. Neben den Ersatzteilen selbst sind auch die Arbeitsleistung sowie die Fahrtkosten inkludiert.
Nicht durch die Garantie abgedeckt sind:
- sonstige Komponenten oder Teile der Heizungs- und Warmwasseranlage, die nicht im Rahmen der Erstinstallation der Gastherme installiert und im Rahmen dieses Vertrages erworben wurden, so auch beispielsweise die Gasversorgungsleitung.
- Reparaturen am Verbraucherkreis (Sekundärsystemen) wie z. B. Heizkörper, Rohre und Entkalkungssysteme. Weitere Details enthält Ihr Wärme360°-Vertrag.
- Reparaturen, die aufgrund von normalem Verschleiß oder Abnutzung erforderlich werden.
- Reparaturen, die aufgrund unbefugter oder unfachmännischer Eingriffe in die Gastherme notwendig werden.
- Reparaturen, die erforderlich sind, weil die Gastherme modifiziert oder von unbefugtem Personal repariert wurde.
- Reparaturen, die durch höhere Gewalt verursacht wurden.
- Reparaturen, die durch schlechte Wasserqualität oder mangelnde Wasseraufbereitung verursacht wurden.
- Reparaturen von kosmetischen Schäden wie Kratzern, Dellen oder Beulen, die nicht zu einer technischen Störung der Gastherme führen.
- Reparaturen an Entkalkungsanlagen, Entsalzungstanks, Fußbodenheizungen, bestimmten Gasversorgungsleitungen und Teilen des Sekundärsystems oder -heizkreises (z. B. Heizkörper, Thermostate, Rohrleitungen, Ventile, zusätzliche Pumpen), selbst wenn diese im Rahmen des Vertrages installiert wurden.
Abnutzung erforderlich werden. Reparaturen, die aufgrund unbefugter oder unfachmännischer Eingriffe in die Gastherme notwendig werden. Reparaturen, die erforderlich sind, weil die Gastherme modifiziert oder von unbefugtem Personal repariert wurde. Reparaturen, die durch höhere Gewalt verursacht wurden. Reparaturen, die durch schlechte Wasserqualität oder mangelnde Wasseraufbereitung verursacht wurden. Reparaturen von kosmetischen Schäden wie Kratzern, Dellen oder Beulen, die nicht zu einer technischen Störung der Gastherme führen. Reparaturen an Entkalkungsanlagen, Entsalzungstanks, Fußbodenheizungen, bestimmten Gasversorgungsleitungen und Teilen des Sekundärsystems oder -heizkreises (z. B. Heizkörper, Thermostate, Rohrleitungen, Ventile, zusätzliche Pumpen), selbst wenn diese im Rahmen des Vertrages installiert wurden.