Ratenrechner
Möchten Sie zuerst die KfW-Förderung berechnen oder direkt mit einem bekannten Förderbetrag zur Wärme360°-Rate weitergehen?
Wärme360°-Ratenrechner
Basierend auf den angekündigten Förderbedingungen ab dem 21. Juli 2026.
Angaben zum Vorhaben
Gehen Sie die Schritte von oben nach unten durch. Rechts sehen Sie Ihren möglichen Zuschuss.
1 Kosten Ihres Vorhabens
2 Wohnen Sie selbst in der Immobilie?
2 Mehrfamilienhaus und Wohneinheiten
Die Gebäudeangaben gelten für die gesamte Maßnahme. Persönliche Boni werden nur für versorgte und selbst genutzte Wohneinheiten berechnet.
3 Bestehende und geplante Heizung
4 Geplantes Antragsdatum
5 Herkunft der Wärmepumpe ⓘFür das angekündigte 1. Quartal 2027 wird vorläufig der 01.01.2027 angenommen. Dann soll die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 % sinken. Innerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen sollen zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus von 15 % erhalten, sodass dieser Förderbaustein insgesamt wieder 30 % beträgt.
Optionale Kundendaten
So verändert sich Ihre voraussichtliche Förderung
Die Tabelle zeigt die angekündigten und vorläufig angenommenen Stichtage, ab denen sich die Berechnung ändert.
| Gültig ab | Max. Kosten 1. WE | Klimabonus | Zuschuss nach Ihren Angaben | Veränderung zur vorherigen Stufe |
|---|
Die hervorgehobene Zeile ist die Förderstufe, die zum ausgewählten Antragsdatum gilt. Für den angekündigten Start der Wertschöpfungsregeln im 1. Quartal 2027 wird vorläufig der 01.01.2027 angenommen.
So rechnet der Förderrechner
Hier sehen Sie genau die Regeln, die der Rechner auf Ihre Eingaben anwendet. Vorläufige Annahmen sind ausdrücklich gekennzeichnet.
1. Welche Kosten werden berücksichtigt?
Der Rechner berücksichtigt Maßnahmen erst ab 300 € brutto und verwendet anschließend den niedrigeren Wert aus den eingegebenen förderfähigen Kosten und der jeweils geltenden Kostenobergrenze. Bei Kombi-/Kompaktgeräten wird die Kostenbasis zuvor auf den Wärmepumpenanteil gekürzt; bei erneuerbaren Ersatzanlagen gelten ab 2027 zusätzlich die „Grün-zu-Grün“-Grenzen. Wird in einem bestehenden bivalenten System ausschließlich der fossile Wärmeerzeuger ersetzt, entfällt diese Kürzung.
- 1. Wohneinheit: zunächst maximal 28.000 €
- 2. bis 6. Wohneinheit: jeweils zusätzlich 15.000 €
- ab der 7. Wohneinheit: jeweils zusätzlich 8.000 €
Die Kostenobergrenze der ersten Wohneinheit sinkt ab dem 01.02.2027 und danach jeweils zum 01.02. und 01.08. um 750 €. Die Grenzen der weiteren Wohneinheiten bleiben in der verwendeten Logik unverändert.
2. Grundförderung und Herkunft der Wärmepumpe
Bis zum möglichen Start der neuen Wertschöpfungsregeln rechnet der Kalkulator mit 30 % Grundförderung.
Ab dem im Rechner angenommenen Start gilt:
- innerhalb der EU gefertigt: 15 % Grundförderung plus 15 % Wertschöpfungsbonus = insgesamt 30 %
- außerhalb der EU gefertigt: 15 % Grundförderung und kein Wertschöpfungsbonus = insgesamt 15 %
3. Klimageschwindigkeitsbonus
Der Bonus wird nur berücksichtigt, wenn Sie die Wohnung selbst bewohnen und im Rechner bestätigen, dass eine passende noch funktionstüchtige Bestandsheizung ausgetauscht wird.
Er beträgt zunächst 16 % und sinkt ab dem 01.02.2027 sowie danach jeweils zum 01.02. und 01.08. um 4 Prozentpunkte.
Der Rechner prüft Heizungsart und Inbetriebnahmemonat. Bei Gas- und Biomasseheizungen müssen zum Antragsmonat mindestens 20 Jahre vergangen sein. Läuft nach dem Austausch weiterhin eine Gas- oder Ölheizung mit, entfällt der Bonus vollständig; ausgenommen sind Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen.
4. Einkommensbonus und Familienzuschlag
Den Einkommensbonus berücksichtigt der Rechner nur für die jeweils selbst genutzte Wohneinheit:
- 40 % bis einschließlich 30.000 € Haushaltsjahreseinkommen
- 30 % bis einschließlich 40.000 €
- 10 % bis einschließlich 50.000 €
- oberhalb von 50.000 €: kein Einkommensbonus
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht der Rechner jede dieser Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 €.
Als Eingabe wird der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung verwendet.
5. Wie entsteht der endgültige Fördersatz?
Bei einer Wohneinheit addiert der Rechner die Förderbausteine direkt. Bei mehreren Wohneinheiten wird die gebäudebezogene Förderung auf die gesamten berücksichtigten Kosten angewendet. Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus werden dagegen nur auf die anteiligen Kosten der jeweils selbst genutzten Wohneinheit gerechnet. Danach wird die zulässige Obergrenze je selbst genutzter Wohneinheit angewendet.
- allgemeine Obergrenze: 70 %
- bis zu 80 % bei Selbstnutzung und einem Einkommen bis 30.000 € beziehungsweise bis 40.000 € mit Familienzuschlag
Die 80 % sind nur eine Obergrenze. Sie werden nur erreicht, wenn die ausgewählten Förderbausteine zusammen mindestens 80 % ergeben.
6. Was zeigt die Veränderungstabelle?
Die Tabelle behält Ihre Kosten-, Einkommens-, Haushalts- und Herkunftsangaben unverändert bei. Sie verändert nur das Antragsdatum und berechnet, was an den jeweiligen Stichtagen nach derselben Logik herauskäme.
Berücksichtigt werden der Start am 21.07.2026, der vorläufig angenommene 01.01.2027 sowie die halbjährlichen Änderungen zum 01.02. und 01.08. Die Tabelle zeigt deshalb sowohl mögliche Steigerungen als auch Senkungen.
7. Welche Vereinfachungen verwendet der Rechner?
Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften teilt der Rechner die berücksichtigten Kosten für persönliche Boni gleichmäßig auf die versorgten Wohneinheiten auf. Miteigentumsanteile verändern die Berechnung nicht.
Die KfW führt Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus bei Mehrfamilienhäusern beziehungsweise WEG über Zusatzanträge der selbst nutzenden Eigentümer. Pro Wohneinheit können diese Boni nur einmal berücksichtigt werden.
Bei einer Teilversorgung wird nur der gleichmäßig ermittelte Anteil der versorgten Wohneinheiten berücksichtigt. Bei Kombi-/Kompaktgeräten kürzt der eingegebene Wärmepumpenanteil die förderfähige Kostenbasis. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag werden für Anträge ab dem 21.07.2026 nicht berücksichtigt.
Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierungsrechnung auf Grundlage der veröffentlichten KfW-Eckpunkte. Maßgeblich bleiben die endgültige Förderrichtlinie, die vollständigen Fördervoraussetzungen und die Entscheidung der KfW.
Wärme360°-Ratenrechner
Der zuvor berechnete Förderbetrag wird automatisch berücksichtigt.
Angaben zur Finanzierung
Der Festpreis und der Förderbetrag werden automatisch übernommen. Wählen Sie nur noch die Laufzeit und eine mögliche Anzahlung.
Wärme360°-Vorteile auf einen Blick
- ✓Vollständige Übernahme der anfänglichen Investitionskosten
- ✓Feste und inflationsgeschützte monatliche Rate über die gesamte Vertragslaufzeit
- ✓Wärmepumpe des ausgewählten Herstellers
- ✓Anzahlungen, Sondertilgungen und vorzeitige Gesamtrückzahlung sind jederzeit möglich
- ✓Kompetenter Ansprechpartner vor Ort, online und telefonisch
- ✓Sofortiger Eigentumsübergang nach Installation
Voraussichtliche monatliche Rate
Berechnet mit einem gebundenen Sollzinssatz von 5,95 %.
Der verwendete Förderbetrag stammt aus der vorläufigen Förderberechnung in Schritt 1. Maßgeblich sind die endgültige Förderrichtlinie, die individuellen Voraussetzungen und die Entscheidung der KfW.
Dies ist eine unverbindliche Beispielrechnung für einen Ratenkaufvertrag mit einem gebundenen Sollzinssatz von 5,95 % und einem effektiven Jahreszins von 6,11 %. Die tatsächlichen Vertragsbedingungen können abweichen. Die ausgewählte Laufzeit beträgt 15 Jahre beziehungsweise 180 monatliche Raten.
Wärme360°-Ratenrechner
Für Beratungsfälle, in denen die Förderung bereits außerhalb dieses Rechners ermittelt wurde.
Angaben zur Finanzierung
Tragen Sie den Festpreis und die bereits ermittelte Förderung ein. Alle Beträge können frei eingegeben werden.
Optionale Kundendaten
Wärme360°-Vorteile auf einen Blick
- ✓Vollständige Übernahme der anfänglichen Investitionskosten
- ✓Feste und inflationsgeschützte monatliche Rate über die gesamte Vertragslaufzeit
- ✓Wärmepumpe des ausgewählten Herstellers
- ✓Anzahlungen, Sondertilgungen und vorzeitige Gesamtrückzahlung sind jederzeit möglich
- ✓Kompetenter Ansprechpartner vor Ort, online und telefonisch
- ✓Sofortiger Eigentumsübergang nach Installation
Voraussichtliche monatliche Rate
Berechnet mit einem gebundenen Sollzinssatz von 5,95 %.
Der Förderbetrag wurde in dieser Direktberechnung manuell hinterlegt und nicht durch den KfW-Förderrechner dieser Anwendung ermittelt.
Dies ist eine unverbindliche Beispielrechnung für einen Ratenkaufvertrag mit einem gebundenen Sollzinssatz von 5,95 % und einem effektiven Jahreszins von 6,11 %. Die tatsächlichen Vertrags- und Förderbedingungen können abweichen. Die ausgewählte Laufzeit beträgt 15 Jahre beziehungsweise 180 monatliche Raten.